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Starten Sie jetzt Ihre Bewerbung über das Portal der Santander Open Academy. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – unkompliziert und transparent.

Die IU Internationalen Hochschule (IU) und Santander fördern praxisnahe Studienplätze. Als Praxispartner im Dualen Studium profitieren Sie vom Sorgenfrei Stipendium – es übernimmt anteilig die Studiengebühren Ihrer dualen Studierenden.
Das Sorgenfrei Stipendium, gefördert von Santander, unterstützt duale Studierende in den Bereichen Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik an der IU Internationalen Hochschule (IU). Gerade in gesellschaftlich besonders relevanten Berufsfeldern ist der Gewinn qualifizierter Fachkräfte eine zentrale Herausforderung. Das Stipendienprogramm setzt genau hier an.
Die Förderung wird gemeinsam von der IU Internationalen Hochschule und der Santander Open Academy getragen und direkt auf die Studiengebühren Ihrer Studierenden angerechnet.
Folgenden Förderungen bieten wir für Praxispartner im dualen Studium an:
2× Teilstipendium: je 10.000€ für die Studiengänge Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik
7× Teilstipendium 2: je 5.000€ für die Studiengänge Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik
*Die Bewerbung erfolgt über das Portal Santander Open Academy.

Bewerben können sich Unternehmen, die duale Studierende an der IU im Bereich Gesundheit & Soziales ausbilden oder ausbilden möchten.
Die Voraussetzung ist:
Unternehmenssitz in Deutschland
Tätigkeit im sozialen Bereich (z. B. Pflege, Sozialarbeit, Erziehung, Inklusion, Jugendhilfe o. ä.)
Ausbildung mindestens einer Person im Dualen Studium Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik an der IU – oder konkrete Absicht dazu
Akzeptieren der Teilnahme- und Datenschutzbedingungen
Ein abgeschlossener Praxispartnervertrag mit der IU ist zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erforderlich. Entscheidend ist der unterzeichnete Studien- und Praktikumsvertrag innerhalb des vorgesehenen Zeitraums.

Starten Sie jetzt Ihre Bewerbung über das Portal der Santander Open Academy. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – unkompliziert und transparent.
Reichen Sie die notwendigen Dokumente für das Stipendium ein. Der Studienstart Ihrer dualen Studierenden kann dabei auch in der Zukunft liegen. Ein späterer Beginn innerhalb des vorgesehenen Zeitraums ist möglich.
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums informieren wir Sie über das Ergebnis. Bei einer Zusage wird das Stipendium direkt auf die Studiengebühren Ihrer Studierenden angerechnet – die monatliche Rate reduziert sich entsprechend. Eine Auszahlung an Ihr Unternehmen erfolgt nicht.

Kurzbeschreibung des Unternehmens
Kurze Darstellung Ihres Unternehmens und Ihrer Tätigkeit im sozialen Bereich.
Beschreibung der Ausbildungssituation
Kurze Darstellung der geplanten oder bereits laufenden dualen Ausbildung (Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik) an der IU.
Studien- und Praktikumsvertrag
Unterzeichneter Studien- und Praktikumsvertrag der IU Internationalen Hochschule. Ein späterer Studienstart ist möglich.
Erklärung zur Förderfähigkeit
Unterschriebene Erklärung, dass keine weiteren Stipendien oder Förderprogramme in Anspruch genommen werden, die ganz oder teilweise die Studiengebühren betreffen.
Die Förderung erfolgt studiengebührenbezogen und wird direkt auf die Studiengebühren der dualen Studierenden angerechnet.
Eine Auszahlung an Ihr Unternehmen erfolgt nicht.
Die Förderung ist nicht rückzahlungspflichtig.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die Förderung bleibt bestehen, solange mindestens ein duales Studium an der IU ordnungsgemäß fortgeführt wird. Eine Kündigung einzelner Studierender führt nicht automatisch zur Aufhebung des Stipendiums.
Die vollständigen rechtlichen Regelungen sind in den Teilnahme- und Förderbedingungen festgelegt.
Das Praxispartner-Paket gilt ausschließlich für die dualen Studiengänge Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik an der IU Internationalen Hochschule.
Nein. Ein abgeschlossenes Vertragsverhältnis mit der IU ist zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erforderlich. Voraussetzung für die Förderung ist der unterzeichnete Studien- und Praktikumsvertrag innerhalb des vorgesehenen Zeitraums.
Eine Kündigung einzelner Studierender führt nicht automatisch zur Aufhebung der Förderung, sofern mit mindestens einem Studierenden ordnungsgemäß ein duales Studium an der IU fortgeführt wird.
Der Förderbetrag wird direkt mit den Studiengebühren der geförderten Studierenden verrechnet, wodurch sich deren monatliche Rate entsprechend reduziert. Eine Auszahlung an Ihr Unternehmen erfolgt nicht.
Alle weiteren Informationen sowie das Bewerbungsportal finden Sie auf der Santander Open Academy Seite.
Fordern Sie jetzt unverbindlich unser Infomaterial an und erfahren Sie, warum sich eine Kooperation mit uns für Sie lohnt.