Was ist das Sorgenfrei Stipendium?
Das Sorgenfrei Stipendium, gefördert von Santander, unterstützt duale Studierende in den Bereichen Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik an der IU Internationalen Hochschule (IU). Gerade in gesellschaftlich besonders relevanten Berufsfeldern ist der Gewinn qualifizierter Fachkräfte eine zentrale Herausforderung. Das Stipendienprogramm setzt genau hier an.
Die Förderung wird gemeinsam von der IU Internationalen Hochschule und der Santander Open Academy getragen und direkt auf die Studiengebühren Ihrer Studierenden angerechnet.
Folgenden Förderungen bieten wir für Praxispartner im dualen Studium an:
2× Teilstipendium: je 10.000€ für die Studiengänge Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik
7× Teilstipendium 2: je 5.000€ für die Studiengänge Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik
*Die Bewerbung erfolgt über das Portal Santander Open Academy.
Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Unternehmen, die duale Studierende an der IU im Bereich Gesundheit & Soziales ausbilden oder ausbilden möchten.
Die Voraussetzung ist:
Unternehmenssitz in Deutschland
Tätigkeit im sozialen Bereich (z. B. Pflege, Sozialarbeit, Erziehung, Inklusion, Jugendhilfe o. ä.)
Ausbildung mindestens einer Person im Dualen Studium Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik an der IU – oder konkrete Absicht dazu
Akzeptieren der Teilnahme- und Datenschutzbedingungen
Ein abgeschlossener Praxispartnervertrag mit der IU ist zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erforderlich. Entscheidend ist der unterzeichnete Studien- und Praktikumsvertrag innerhalb des vorgesehenen Zeitraums.
In 3 Schritten zur Praxispartner-Förderung

Bewerben
Starten Sie jetzt Ihre Bewerbung über das Portal der Santander Open Academy. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – unkompliziert und transparent.
Dokumente einreichen
Reichen Sie die notwendigen Dokumente für das Stipendium ein. Der Studienstart Ihrer dualen Studierenden kann dabei auch in der Zukunft liegen. Ein späterer Beginn innerhalb des vorgesehenen Zeitraums ist möglich.
Förderung wird angerechnet
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums informieren wir Sie über das Ergebnis. Bei einer Zusage wird das Stipendium direkt auf die Studiengebühren Ihrer Studierenden angerechnet – die monatliche Rate reduziert sich entsprechend. Eine Auszahlung an Ihr Unternehmen erfolgt nicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Kurzbeschreibung des Unternehmens
Kurze Darstellung Ihres Unternehmens und Ihrer Tätigkeit im sozialen Bereich.Beschreibung der Ausbildungssituation
Kurze Darstellung der geplanten oder bereits laufenden dualen Ausbildung (Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik) an der IU.Studien- und Praktikumsvertrag
Unterzeichneter Studien- und Praktikumsvertrag der IU Internationalen Hochschule. Ein späterer Studienstart ist möglich.Erklärung zur Förderfähigkeit
Unterschriebene Erklärung, dass keine weiteren Stipendien oder Förderprogramme in Anspruch genommen werden, die ganz oder teilweise die Studiengebühren betreffen.
Die Förderung erfolgt studiengebührenbezogen und wird direkt auf die Studiengebühren der dualen Studierenden angerechnet.
Eine Auszahlung an Ihr Unternehmen erfolgt nicht.
Die Förderung ist nicht rückzahlungspflichtig.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die Förderung bleibt bestehen, solange mindestens ein duales Studium an der IU ordnungsgemäß fortgeführt wird. Eine Kündigung einzelner Studierender führt nicht automatisch zur Aufhebung des Stipendiums.
Die vollständigen rechtlichen Regelungen sind in den Teilnahme- und Förderbedingungen festgelegt.
Häufig gestellte Fragen
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